Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Ein "allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger" ist Helfer des Gerichts und stellt diesem für den gerichtlichen Entscheidungsprozess sein Fachwissen zur Verfügung.
Von einem Sachverständigen wird daher eine hervorragende Sachkunde, aber auch Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität verlangt. Neben den eben erwähnten Voraussetzungen zählen auch noch die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie, die Fähigkeit auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen.
Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser unabdingbaren Voraussetzungen wird durch das Qualitätssicherungsverfahren geprüft, das die Präsidenten der Landesgerichte als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.
Die Eintragung in der Sachverständigenliste erfolgte am 19.03.1997 unter „72.90 Bauwesen – Verschiedenes“ und wurde am 30.07.2009 auf „73.75 Trockenbauarbeiten“ geändert.